
Verhinderungspflege
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen führt Angehörige oft an die Grenzen Ihrer eigenen Belastbarkeit.
Ihnen als pflegende Angehörige steht daher gesetzlich ein Budget zu, das Sie zeitweise von ihrer Aufgabe entlastet.
Wenn Sie selbst krank werden, in Urlaub fahren oder eine Auszeit brauchen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege in einer Höhe von bis zu Euro 3.539 €.
Gerne beraten wir Sie hierzu und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. (Dieses Budget steht jedes Jahr zu, es verfällt wenn es nicht genutzt wird)
Pflege
Jeder Mensch hat ein Anrecht, solange als möglich in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu leben.
Gesundheitliche Probleme schränken uns jedoch manchmal zeitweise oder dauerhaft ein.
Verrichtungen des täglichen Lebens gehen nicht mehr so einfach von der Hand oder sind nur noch bedingt alleine möglich.
Wir unterstützen Sie gerne
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bei der Körperpflege (waschen, duschen, baden)
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beim Ankleiden
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bei der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden
Jeder Mensch hat ein Anrecht, solange als möglich in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu leben.
Gesundheitliche Probleme schränken uns jedoch manchmal zeitweise oder dauerhaft ein.
Verrichtungen des täglichen Lebens gehen nicht mehr so einfach von der Hand oder sind nur noch bedingt alleine möglich.
Wir unterstützen Sie gerne
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bei der Körperpflege (waschen, duschen, baden)
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beim Ankleiden
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bei der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden